Ratsprotokoll vom 9. November 1852

Nro. 4841. Note des kk. Militär Coãndo zu Linz betreffend die Unterkunft, Behandlung u. Verpflegung der etwa erkrankenden Militär Mannschaft des in der Strafanstalt in Garsten kommandirten Wachdetachement. Nachdem nach §. 13 des Vertrags mit dem Orden der barmh. Schwestern der Gem. Rath auf diese Unterbringung keinen Einfluß üben kann, indem der Orden wegen Aufnahme von Kranken außer den M. V. F. Pfründnern, Bezirksarmen u. Maurer & Steinmetzgesellen freye Hand hat, so ist diese Note an das Institut der barmh. Schwestern mit dem Bedeuten zu übersenden, daß sich dieselbe binnen 3 Tagen äußern wolle, ob die Kranken der erwähnten Mannschaft jederzeit, u. bis zu welcher Anzahl anstandslos untergebracht werden könne, u. welche Vergütung für deren Unterkunft u. vollständige Verpflegung von Seite des Militär Aerars zu leisten wäre. Nro. 4731. Dekret der kk. Bezkshptm. Steyr v. 25 Oct. d.J. Z. 14150 in Betreff der Einfriedung des Wies und

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