negative Bericht zu erstatten. Nro. 4469. Gesuch der Kaffeehausbesitzer Danninger & Popp um Bewilligung zur Offenhaltung ihrer Kaffeeschanken an Wochentagen bis 1 Uhr u. an Sonn- u. Feuertagen bis 2 Uhr Früh. Den Herrn Bittstellern wird in Erledigung dieses Einschreitens in Erinnerung gebracht, daß nach den bestehenden Gesetzen es nicht in der Macht des Gemeinderathes liege, von der untern 10. Septbr. 852. erlassenen Instruktion abzugehen. Hiervon wird auch das Polizeyamt auf Rubrik verständigt. ad Nro. 4791, 4529, 4590. Protokolle mit Math. Spitzer, Karl Waidmann u. Jos. Kittinger pto der dem Schallenschrotter Josef Litzelfellner zur Last gelegten Gewerbsstörung. Sind diese Protokolle mit Bericht der kk. Bezkshptm. vorzulegen Nro. 4682. Prototoll mit Frz. Wittigschlager Hutmacher über seine Beschwerde pto Gewerbsstörung von Seite des Hutstülper Andreas Rumpfhuber. Erhält das Polizeyamt den Auftrag, unverweilt
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