ständigen, daß nunmehr vom Solarjahre 853 angefangen für den Kirchensitz 24 xr CMz einzuheben kommen, u. daß hiefür nicht mehr als 4 Klftr. harte Scheiter 30" Scheiter an den Herr Defizienten verabfolgt werden dürfen. Ferner waren demselben in jedem Falle 30 xr CMz täglich zu verabreichen, selbst wenn derselbe durch Krankheit verhindert wäre, die Messe zu persolviren. An den Kirchendiener Wagner aber ist ein verschärftes Dekret bezüglich der Reinlichkeit der Kirche zu erlassen. Nro. 4457. Alois Schwingenschuß überreicht die Bruderhauskirchen Rechnung mit der Bitte um Aufstellung eines andern Rechnungsführers. Die vorliegende Rechnung dem Revidenten zur Revision. Übrigens ist Hr. Schwingenschuß seiner Rechnungsführung zu entheben, u. ihm für seine jahrelange Mühewaltung der Dank mittelst Dekret ausgesprochen. Übrigens wird an dessen Stelle Hr. Michael Sergl aufgestellt u. ersucht, die Besorgung der mit dieser Rechnungslegung verbundenen Ge-
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