auf diese Gruft nicht geschehen wird, daher das einfache Zuge- ständniß im Gesuche ad 3958 jedenfalls genügen dürfte, so wird nach dem Ansinnen der geistl. Kirchen- vogtey Hr. Reschauer mittelst Rathschlag erinnert, von Hern Johan Eberstaller hier eine schriftliche Verzicht- leistung auf besagte Gruft beizubringen, damit im Vorhinein jeder Zweifel ge- hoben u. jeder Einsprache, die von Herrn Joh. Eberstal- ler als Familienglied erho- ben werden könnte, begeg- net werde. Nach Beibringung dieser Erklärung u. Erlag der Taxe pr 10 fl CMz ein für alle- mahl wird dann der nachgesuchten Überlassung dieser Gruft an H. Reschau- er als Familiengruft nichts mehr im Wege ste- hen. Gaffl Millner Edelbauer Amtmann Schriftführer
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