Ratsprotokoll vom 28. September 1852

auf diese Gruft nicht geschehen wird, daher das einfache Zugeständniß im Gesuche ad 3958 jedenfalls genügen dürfte, so wird nach dem Ansinnen der geistl. Kirchenvogtey Hr. Reschauer mittelst Rathschlag erinnert, von Hern Johan Eberstaller hier eine schriftliche Verzichtleistung auf besagte Gruft beizubringen, damit im Vorhinein jeder Zweifel gehoben u. jeder Einsprache, die von Herrn Joh. Eberstaller als Familienglied erhoben werden könnte, begegnet werde. Nach Beibringung dieser Erklärung u. Erlag der Taxe pr 10 fl CMz ein für allemahl wird dann der nachgesuchten Überlassung dieser Gruft an H. Reschauer als Familiengruft nichts mehr im Wege stehen. Gaffl Millner Edelbauer Amtmann Schriftführer

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