ganges nicht ertheilt werden. Hievon sind Hr. Georg Leithner u. Ulrich Birnbach rathschlägig zu erinnern. Nro. 4153. Relation des Polizeyamtes über die Zuläßigkeit des Aufenthaltes des Leopold Mayerleb. Wird auf die Dauer eines Gesetzlichen Erwerbes bewilliget. Nro. 4199. Dasselbe des Rathsdiener Dumbacher über die vorgenommen Mobilarpfändung bey Benedikt Reiter Nro. 191 bey der Steyr pto eines Gefällen Rückstandes pr 42 fl 44 xr CMz. Aufzubewahren, u. wird dem Hrn. Benedickt Reiter rathschlägig erinnert, daß, wenn diese Gefälle binnen längstens 8 Tagen nicht berichtiget sind, nach §. 4 der kais. Verordnung vom 11. Mai 851 die Versteigerung der gepfändeten Gegenstände vorgenommen werden wird. Hievon ist auch das Kassaamt rathschlägig zu verständigen. Nro. 4155. Protokoll über die vorgenommene Minuendo Versteigerung wegen Beistellung des für das Militärjahr 853 zur Stadtbeleuchtung erforderlichen Rübsöhles. Der Anboth des Hrn. Josef Mayr
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