ganges nicht ertheilt wer- den. Hievon sind Hr. Georg Leithner u. Ulrich Birn- bach rathschlägig zu erinnern. Nro. 4153. Relation des Polizeyamtes über die Zuläßigkeit des Aufenthaltes des Leopold Mayerleb. Wird auf die Dauer eines Gesetzlichen Erwerbes bewilliget. Nro. 4199. Dasselbe des Rathsdie- ner Dumbacher über die vorgenommen Mobilar- pfändung bey Benedikt Reiter Nro. 191 bey der Steyr pto eines Gefällen Rück- standes pr 42 fl 44 xr CMz. Aufzubewahren, u. wird dem Hrn. Benedickt Reiter rathschlä- gig erinnert, daß, wenn diese Gefälle binnen längstens 8 Ta- gen nicht berichtiget sind, nach §. 4 der kais. Verordnung vom 11. Mai 851 die Verstei- gerung der gepfändeten Gegenstände vorgenommen werden wird. Hievon ist auch das Kassa- amt rathschlägig zu ver- ständigen. Nro. 4155. Protokoll über die vorge- nommene Minuendo Verstei- gerung wegen Beistellung des für das Militärjahr 853 zur Stadtbeleuchtung erforderlichen Rübsöhles. Der Anboth des Hrn. Josef Mayr
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