dem Bescheid: Nachdem sich bey dem abge- haltenen Augenschein her- ausstellte, daß diese Strasse mir ein Verbindungsweg für die betreffenden Haus- besitzer ist, diese Straße überdieß auch nur zur Um- fahrung des städtischen Schrankens benützt wird, so wird dem Hrn. Viertel- meister hiemit rathschl. erinnert, daß die Ausbes- serung derselben den betheiligten Hausbesit- zern selbst zu besorgen sey. Nro. 4207. Relation desselben über den Augenschein pto der vom Georg Leithner am Hause Nro. 63 im Steyrdorfe bean- tragten Vermauerung seines Hausdurchganges. Aufzubewahren u. das sub Nro. 3983 vorliegende Gesuch aber zu erledigen mit folgendem Bescheid: Da es sich bey dem abgehal- tenen Augenschein heraus- stellte, daß es sich hier um Servitutsrechte handelt, die von dem ordentlichen Richter im Rechtswege ausgetragen werden müssen, so kann von hier aus einer Bewilligung zur Vermauerung dieses von jeher bestandenen Durch-
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