3. Die Leitung des Überwassers in die Feuerlacke in eigener Regie vorzunehmen. Ebenso hat die Herstellung der Brunstube gemeinschäftlich mit dem Saluiterer, der aber hierüber vorerst zu Protokoll zu vernehmen ist, auf diesem Wege zu geschehen. Hr. Insp. Vögerl ist mit Schreiben unter Anschluß der betreffenden Kostenanschläge zu ersuchen, diese Herstellungen zu übernehmen, auszuführen u. die Conti abgesondert über die einzelnen Gegenstände vorzulegen. Der Kostenanschlag bezüglich der Senkgrube ist mit Bericht um Genehmigung dieser Ausgabe an die kk. Bezkshptm. zu leiten. Gaffl Millner Vogl Amtmann Schriftführer
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