Eingabe sogar um gänzliche Enthebung von seinem Re- herate ohne Anführung ir- gend eines Grundes gebe- ten, u. endlich unter den eingesendeten Referaten den Auftrag zur Berichts- erstattung über den Re- kurs einiger Bürger in Wieserfeld wegen der ihnen aufgetragenen Beseitigung der eigenmächtig gepflanz- ten Bäume sammt den Vor- akten ohne einen Vortrag sondern nur kurz damit erledigte, daß diese Akten der h. kk. Staathalterey zu überreichen seyen, dann 5 Rekurse wegen verweiger- ten Verehelichungen ganz ordnungswidrig nur mit- telst einer einzigen sehr ein- fachen Berichtes zur Vorla- ge beantragt. Ich glaube daher, daß mit Bezug auf den Artikel 20 der Geschäfts- u. den §. 41. der Gem. Ordg. der den Hrn. Seidl mit Dekret vom 12. v. Mts. Z. 3092 andiktirte Strafbe- trag einzuheben, selber mit Bezug auf dem h. Mi- nisterial Erlaß v. 13. Febr. d.J. Z. 3521 vom Referate nicht zu entheben, sondern vielmehr unter Androhung
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