Ratsprotokoll vom 31. August 1852

Eingabe sogar um gänzliche Enthebung von seinem Reherate ohne Anführung irgend eines Grundes gebeten, u. endlich unter den eingesendeten Referaten den Auftrag zur Berichtserstattung über den Rekurs einiger Bürger in Wieserfeld wegen der ihnen aufgetragenen Beseitigung der eigenmächtig gepflanzten Bäume sammt den Vorakten ohne einen Vortrag sondern nur kurz damit erledigte, daß diese Akten der h. kk. Staathalterey zu überreichen seyen, dann 5 Rekurse wegen verweigerten Verehelichungen ganz ordnungswidrig nur mittelst einer einzigen sehr einfachen Berichtes zur Vorlage beantragt. Ich glaube daher, daß mit Bezug auf den Artikel 20 der Geschäfts- u. den §. 41. der Gem. Ordg. der den Hrn. Seidl mit Dekret vom 12. v. Mts. Z. 3092 andiktirte Strafbetrag einzuheben, selber mit Bezug auf dem h. Ministerial Erlaß v. 13. Febr. d.J. Z. 3521 vom Referate nicht zu entheben, sondern vielmehr unter Androhung

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