anderen Grunde die Feuerleitern dort nicht mehr gedulden wollte, selbe in ihrem eigenen Hofraume längs ihrer gemauerten Kegelstätte zweckmäßig u. für beständig aufhängen, mit einem ordentlichen Dachl versehen u. bey jedem Feuerlärm allsogleich das Thor zu deren Herausbringg öffnen werden, dann, daß der gegenwärtige öffentl. Platz außerhalb ihrer Behausung u. der alten Ringmauer bis zum städt: Feuermauer Reservoir u. die dort angebrachte Bariere zur Anhängung des Viehes an den Viehmärkten für alle Zeiten ganz ungeschmälert und zu öffentl. Zwecken bestimmt frey zu bleiben habe. Es wird demnach dem Hrn. Kaspar Graßner mit Rathschlag erinnert, über diese Erklärung den nöthigen Notariatsakt errichten, die vorgezeichneten Verbindlichkeiten auf seinem Hause als Reallast intabuliren zu lassen, u. selbe dann mit der Quittung über den erlegten Kaufschilling hieher vorzulegen, wornach demselben die Baubewilligung sogleich ertheilt werden wird. Gaffl A. Vögerl Wittigschlager Amtman Schriftführer
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