tor Anton Neumayr bezügl. der gelegten Taxrechnungen des M. V. Fondes u. Stadtpfarrkirchen & 4 Benefizienamtes gebethene Absolutorium. Ist das entworfene Absolutorium auszufertigen, u. dem H. Sekr. Neumayr nach geschehener Unterfertigung zuzustellen. Nro. 3347 Bericht desselben ad Nro. 3011 über das Gesuch der Armenleichenträger wegen Erhöhung ihres Traglohnes. Da nach den gepflogenen Erhebungen der Todtenprokuratur Donke die Remuneration pr. 20 fl C.M. für das Tragen der Armenleichen erhält, denselben auch die Aufbringung u. Anstellung der Träger obliegt, es daher seine Sache ist, dieselben zu bestellen, so werden die Bittsteller mit ihrem Gesuche der Art zurückgewiesen, daß sie sich mit ihrem Begehren vorerst an H. Donke zu wenden haben, der, wenn er Träger für diese Remuneration nicht mehr zu bekommen wissen wird, die geeigneten Schritte zu thun hat. Hierin sind die Bittsteller zu Handen des M. König rathschlägig zu verständigen. Nro. 3392 Das Polizeyamt bittet um Weisung wegen Versorgg. dKei rn dLe roGp oe lodr gL uö .s cGhoe tnt fkroi eh dl ' .s c h e n Sind die beiden Knaben in so lang
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