der Eigenthümer dieses Brunnens aufzufordern, denselben bis zu Ende d.J. um so sicherer wegzubringen, als sonst diese Wegräumung von Seite der Stadtgemeinde geschehen würde. Hieran ist Hr. Inspiz. Vögerl unter Anschluß einer Prot. Abschr. zu verständigen. 3309. Gesuch des H. Gem. Rath Nutzinger und einen 4 wöcht. Urlaub u. Abnahme des Referates. Dem Hrn. Bittsteller wird ein 14 tägiger Urlaub bewilligt. Gaffl A. Vögerl Millner Amtmann Schriftführer
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