Polizeyamt wegen Vormer- kung in den betreffenden Tabellen rathschlägig verstän- digt. Nro. 2948. Protokoll mit Hrn Vorstehern des hiesig bgl. Handelsstandes u. den Hrn. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch des Ma- thias Stalzer. Herr G.R. Nutzinger, Eysn, Schwingenschuß, Krenklmül- ler u. Haratzmüller stimmen der Äußerung des Handels- vorstandes Hr. M.C. Reschauer bey, die übrigen anwesen- den Hrn. Gemeinderäthe tra- gen auf Verleihung des von Hrn. Andreas Jellen zurückge- legten Handlungsbefugnis- ses an Hrn. Mathias Stalzer an, daher folgender Beschluß per majora: Das von Hrn. Andr. Jellen zurück- gelegte Handlungsbefugniß wird dem Hrn. Mathias Stal- zer gegen dem verliehen, dß er sich nach in Rechtskraft erwachsener Entscheidung zur Erwerbsteuer zu erklä- ren habe. Hievon ist der Hr. Vorstand des Handelsstandes mit dem Bei- satze rathschlägig zu ver- ständigen, daß dagegen den Rekurs an h. Statthalterey offen stehe, welcher in Gesetz- frist anzumelden, u. zu überreichen ist.
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