Ratsprotokoll vom 6. Juli 1852

Polizeyamt wegen Vormerkung in den betreffenden Tabellen rathschlägig verständigt. Nro. 2948. Protokoll mit Hrn Vorstehern des hiesig bgl. Handelsstandes u. den Hrn. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch des Mathias Stalzer. Herr G.R. Nutzinger, Eysn, Schwingenschuß, Krenklmüller u. Haratzmüller stimmen der Äußerung des Handelsvorstandes Hr. M.C. Reschauer bey, die übrigen anwesenden Hrn. Gemeinderäthe tragen auf Verleihung des von Hrn. Andreas Jellen zurückgelegten Handlungsbefugnisses an Hrn. Mathias Stalzer an, daher folgender Beschluß per majora: Das von Hrn. Andr. Jellen zurückgelegte Handlungsbefugniß wird dem Hrn. Mathias Stalzer gegen dem verliehen, dß er sich nach in Rechtskraft erwachsener Entscheidung zur Erwerbsteuer zu erklären habe. Hievon ist der Hr. Vorstand des Handelsstandes mit dem Beisatze rathschlägig zu verständigen, daß dagegen den Rekurs an h. Statthalterey offen stehe, welcher in Gesetzfrist anzumelden, u. zu überreichen ist.

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