erlangt um die etwaige Entschädigungssumme für unausweichbare Mehrbau- ten sich heraus gestellt hat, könne u. werde er von seinem früheren Beschlus- se abgehen, und der kk. Bezkshptm. den Vorschlag unterbreiten, einen Ent- schädigungsbetrag aus dem Vermögen des Mild. Vers. Fondes leisten zu wol- len. Nachdem höheren Orts die- ser Vorschlag genehmigt werden wird oder nicht, wäre dann erst die Entschä- digungserhebungs Coõn in eine Coõn zur Aus- gleichung u. Richtigstel- lung der Entschädigungs- summe umzuwandeln u. die Ausgleichung un- ter Intervenirung eines kk. Herrn Baubezirks-Inge- nieurs einzuleiten. Mit diesem Antrage sind sämmtl Herren Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten, und ist in diesem Sinne an die
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