erlangt um die etwaige Entschädigungssumme für unausweichbare Mehrbauten sich heraus gestellt hat, könne u. werde er von seinem früheren Beschlusse abgehen, und der kk. Bezkshptm. den Vorschlag unterbreiten, einen Entschädigungsbetrag aus dem Vermögen des Mild. Vers. Fondes leisten zu wollen. Nachdem höheren Orts dieser Vorschlag genehmigt werden wird oder nicht, wäre dann erst die Entschädigungserhebungs Coõn in eine Coõn zur Ausgleichung u. Richtigstellung der Entschädigungssumme umzuwandeln u. die Ausgleichung unter Intervenirung eines kk. Herrn Baubezirks-Ingenieurs einzuleiten. Mit diesem Antrage sind sämmtl Herren Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten, und ist in diesem Sinne an die
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