Ratsprotokoll vom 6. Juli 1852

der in den Kostenanschlage sub CXXIX unumgänglich nothwendig waren ohne denen diese Mehrbauten nicht hätten ausgeführt werden können, und die zum klaren u. überwiegenden Vortheile des Mild. Vers. Fondes als Eigenthümer des Gebäudes geführt worden sind, ferner, daß jene Bauten u. Herstellungen, welche in dem den Hr. Bauführer eingehändigten Kostenüberschlägen u. Vorausmaßen gar nicht enthalten waren, und mehr oder weniger nur dem Bedürfniße des Ordens entsprechend ausgeführt wurden, u. jene, bey welchen kein eigentliches Bedürfniß ausgewiesen werden kann, ebenfalls erhoben u. eigends verzeichnet werden. Nur dann, wenn der Gemeinderath die völlige Kenntniß der Natur dieser fraglichen Mehrbauten durch eine Commission konstatirt,

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