Ratsprotokoll vom 6. Juli 1852

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 6. Juli 1852 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 6. July 1852 Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, v. Koller, Schwiegenschuß, Krenklmüller, Vogl, Vögerl, Millner, Wittigschlager, Haratzmüller, Michael Heindl, Anton Heindl, Lechner und im Beiseyn des kk. Herrn Bezirkshauptmans Franz de P. Heyß. Abwesende Herrn Vize Bgrmstr. Haller beurlaubt, Gem. Rath. Seidl ad Nro. 2994 entschuldigt, v. Jäger, Stigler Woisetschläger. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 30. v.Mts. wurde vorgelesen, u. seinem vollen Inhalt nach angenom- men. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 2897. Protokoll mit Franz Boden- dorfer um Enthebung von der Stelle eines Feuerspritzen- leiters. Aus den angeführten rücksichts- würdigen Gründen wird der Hr. Bittsteller von der Stelle eines städtischen Feuerspritzen- Leiters enthoben, u. statt ihm der Joh. Staretscheck bgl. Haus- besitzer u. Uhrmacher als sol- cher aufgestellt, an welchem daher das Dekret zu erlassen ist. Hievon wird der Hr. Bitt- steller unter Rückschluß des ärztl. Zeugnißes so wie das

Sitzungs-Protocoll des Gemeinderathes Steyr am 6. July 1852 Unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe Eysn, Nutzinger, v. Koller, Schwiegenschuß, Krenklmüller, Vogl, Vögerl, Millner, Wittigschlager, Haratzmüller, Michael Heindl, Anton Heindl, Lechner und im Beiseyn des kk. Herrn Bezirkshauptmans Franz de P. Heyß. Abwesende Herrn Vize Bgrmstr. Haller beurlaubt, Gem. Rath. Seidl ad Nro. 2994 entschuldigt, v. Jäger, Stigler Woisetschläger. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 30. v.Mts. wurde vorgelesen, u. seinem vollen Inhalt nach angenommen. Herr Bürgermeister trägt vor: Nro. 2897. Protokoll mit Franz Bodendorfer um Enthebung von der Stelle eines Feuerspritzenleiters. Aus den angeführten rücksichtswürdigen Gründen wird der Hr. Bittsteller von der Stelle eines städtischen FeuerspritzenLeiters enthoben, u. statt ihm der Joh. Staretscheck bgl. Hausbesitzer u. Uhrmacher als solcher aufgestellt, an welchem daher das Dekret zu erlassen ist. Hievon wird der Hr. Bittsteller unter Rückschluß des ärztl. Zeugnißes so wie das

Polizeyamt wegen Vormerkung in den betreffenden Tabellen rathschlägig verständigt. Nro. 2948. Protokoll mit Hrn Vorstehern des hiesig bgl. Handelsstandes u. den Hrn. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch des Mathias Stalzer. Herr G.R. Nutzinger, Eysn, Schwingenschuß, Krenklmüller u. Haratzmüller stimmen der Äußerung des Handelsvorstandes Hr. M.C. Reschauer bey, die übrigen anwesenden Hrn. Gemeinderäthe tragen auf Verleihung des von Hrn. Andreas Jellen zurückgelegten Handlungsbefugnisses an Hrn. Mathias Stalzer an, daher folgender Beschluß per majora: Das von Hrn. Andr. Jellen zurückgelegte Handlungsbefugniß wird dem Hrn. Mathias Stalzer gegen dem verliehen, dß er sich nach in Rechtskraft erwachsener Entscheidung zur Erwerbsteuer zu erklären habe. Hievon ist der Hr. Vorstand des Handelsstandes mit dem Beisatze rathschlägig zu verständigen, daß dagegen den Rekurs an h. Statthalterey offen stehe, welcher in Gesetzfrist anzumelden, u. zu überreichen ist.

Polizeyamt wegen Vormer- kung in den betreffenden Tabellen rathschlägig verstän- digt. Nro. 2948. Protokoll mit Hrn Vorstehern des hiesig bgl. Handelsstandes u. den Hrn. Viertelmeister über das Gewerbsgesuch des Ma- thias Stalzer. Herr G.R. Nutzinger, Eysn, Schwingenschuß, Krenklmül- ler u. Haratzmüller stimmen der Äußerung des Handels- vorstandes Hr. M.C. Reschauer bey, die übrigen anwesen- den Hrn. Gemeinderäthe tra- gen auf Verleihung des von Hrn. Andreas Jellen zurückge- legten Handlungsbefugnis- ses an Hrn. Mathias Stalzer an, daher folgender Beschluß per majora: Das von Hrn. Andr. Jellen zurück- gelegte Handlungsbefugniß wird dem Hrn. Mathias Stal- zer gegen dem verliehen, dß er sich nach in Rechtskraft erwachsener Entscheidung zur Erwerbsteuer zu erklä- ren habe. Hievon ist der Hr. Vorstand des Handelsstandes mit dem Bei- satze rathschlägig zu ver- ständigen, daß dagegen den Rekurs an h. Statthalterey offen stehe, welcher in Gesetz- frist anzumelden, u. zu überreichen ist.

III. Section. Nro. 2930. Dekr. der kk. Bezkshptm. von 2/3 July d.J. Z. 8749 wegen Deposi- tirung des Schätzungswer- thes des Dickbaur'schen Hau- ses u. Ausweisung des Voll- zuges. Herr Referent erstattet, hierüber folgende Vortrag: Auf Grund der in dem Bezks- hptm. Dekr. vom 19. April d.J. Z. 41792. klar u. deutlich vorge- zeichneten Schritte, u. nach ge- nommener Einsicht des Coõns- Protokolls v. 14. Febr. d.J. welches ich im Auszuge hie- mit der Versammlung mit- theile, sehe ich mich zur Erklä- rung veranlaßt, daß bey meinem Antrage vom 30. v.Mts. zu dessen Abänderung ich mich nur durch die über wiegende Stimmenmehrheit bewogen fand, verharren müße, u. daß die sogleiche Auszahlung u. Depositirung des Schätzungswerthes, dann die Auszeige des Vollzuges an die k.k. Bezkshptm., so wie die Erwirkung eines drey- monatl. Termines zur Räu- mung des Dickbaur'schen Hauses betrifft unverzüg- lich geschehe, daß aber die zugleich von mir beantrag-

III. Section. Nro. 2930. Dekr. der kk. Bezkshptm. von 2/3 July d.J. Z. 8749 wegen Depositirung des Schätzungswerthes des Dickbaur'schen Hauses u. Ausweisung des Vollzuges. Herr Referent erstattet, hierüber folgende Vortrag: Auf Grund der in dem Bezkshptm. Dekr. vom 19. April d.J. Z. 41792. klar u. deutlich vorgezeichneten Schritte, u. nach genommener Einsicht des CoõnsProtokolls v. 14. Febr. d.J. welches ich im Auszuge hiemit der Versammlung mittheile, sehe ich mich zur Erklärung veranlaßt, daß bey meinem Antrage vom 30. v.Mts. zu dessen Abänderung ich mich nur durch die über wiegende Stimmenmehrheit bewogen fand, verharren müße, u. daß die sogleiche Auszahlung u. Depositirung des Schätzungswerthes, dann die Auszeige des Vollzuges an die k.k. Bezkshptm., so wie die Erwirkung eines dreymonatl. Termines zur Räumung des Dickbaur'schen Hauses betrifft unverzüglich geschehe, daß aber die zugleich von mir beantrag-

te Ausfertigung der Dekrete an den Hrn. Bürgermstr. u. Hrn. Dr. Kompaß nun in so lange zu unterbleiben haben, bis von Seite der Stadtgemeinde die von diesen beiden Herr in dem Protokolle v. 14. Febr d.J. gestellten Bedingungen vollkommen erfüllt sind, da die frühere Abforderung der von ihnen zugesicherten Beiträgen nach der mir nun durch nähere Einsicht der Akten verschafften Überzeugung eine gegen alles Recht u. Gesetz streitende Unzukömmlichkeit wäre. In dem ich mich nun vor Zahlung jeder Strafe verwahrt wissen will, dringe ich darauf, daß mein Antrag wort getreu zu Protokoll genommen werde, u. ersuche nun hierüber einzeln abzustimmen. Beschluß per unanimia: Mit diesem Antrage sind insoferne es den Erlag betrifft sämmtl. Hrn Votanten einverstanden, es ist daher der Schät zungswerth des Zäzilia Dickbaur'schen Hauses pr 1180 fl CMz allso gleich zu depositiren. u. sodann die Verhandlung mit Hrn. Bürgermeister Gaffl u. Hrn. Dr, Kompaß in Betreff der von ihnen zugesicherten

te Ausfertigung der Dekrete an den Hrn. Bürgermstr. u. Hrn. Dr. Kompaß nun in so lange zu unterbleiben haben, bis von Seite der Stadtgemeinde die von diesen beiden Herr in dem Protokolle v. 14. Febr d.J. ge- stellten Bedingungen voll- kommen erfüllt sind, da die frühere Abforderung der von ihnen zugesicherten Beiträgen nach der mir nun durch nä- here Einsicht der Akten ver- schafften Überzeugung eine gegen alles Recht u. Gesetz streitende Unzukömmlichkeit wäre. In dem ich mich nun vor Zah- lung jeder Strafe verwahrt wissen will, dringe ich dar- auf, daß mein Antrag wort getreu zu Protokoll genom- men werde, u. ersuche nun hierüber einzeln abzustim- men. Beschluß per unanimia: Mit diesem Antrage sind inso- ferne es den Erlag betrifft sämmtl. Hrn Votanten einver- standen, es ist daher der Schät zungswerth des Zäzilia Dick- baur'schen Hauses pr 1180 fl CMz allso gleich zu depositiren. u. sodann die Verhandlung mit Hrn. Bürgermeister Gaffl u. Hrn. Dr, Kompaß in Betreff der von ihnen zugesicherten

je 200 fl CMz einzuleiten. Nro. 2880. Competenten Tabelle über die um Überlaßung des hie- sig städtischen Theaters ein- gelaufenen Gesuche. Wurde einhellig beschloßen: Wird das hiesige städtische The- ater für die Winter Saison d.i. v. 1. Oct. 852 bis zum Palm- sonntag 1853 unter den in den Bedingnissen enthalte- nen Modalitäten dem H. Karl Schubuth überlassen, mit welchen der Contract aufzu- nehmen ist. Die übrigen Gesuchsteller sind abweislich zu verbeschei- den. Hiervon ist auch das Kaßa u. Bauamt rathschlägig zu verständigen. IV. Section. Nro. 2995. Relation des Distr. Akt. Willner über die coõnelle Untersuchung der von H. Franz Wiesner adaptirten Schwimmschule. Zur Wissenschaft u. dem Hrn. Distr. Aktuar Willner mit dem Auftrage, die dem Hrn. Wiesner überlassenen Ge- genstände in ein Verzeich- niß aufzunehmen, u. von selben bestättigen zu las- sin, damit s.Z. wider alles der Gemeinde zurückerstat-

je 200 fl CMz einzuleiten. Nro. 2880. Competenten Tabelle über die um Überlaßung des hiesig städtischen Theaters eingelaufenen Gesuche. Wurde einhellig beschloßen: Wird das hiesige städtische Theater für die Winter Saison d.i. v. 1. Oct. 852 bis zum Palmsonntag 1853 unter den in den Bedingnissen enthaltenen Modalitäten dem H. Karl Schubuth überlassen, mit welchen der Contract aufzunehmen ist. Die übrigen Gesuchsteller sind abweislich zu verbescheiden. Hiervon ist auch das Kaßa u. Bauamt rathschlägig zu verständigen. IV. Section. Nro. 2995. Relation des Distr. Akt. Willner über die coõnelle Untersuchung der von H. Franz Wiesner adaptirten Schwimmschule. Zur Wissenschaft u. dem Hrn. Distr. Aktuar Willner mit dem Auftrage, die dem Hrn. Wiesner überlassenen Gegenstände in ein Verzeichniß aufzunehmen, u. von selben bestättigen zu lassin, damit s.Z. wider alles der Gemeinde zurückerstat-

tet, u. für das Abgehende entschädiget werde. Nro. 2906. Dekret der kk. Bezkshptm: v. 1/2 dß Z. 8600 pto Vortage der Beschlusses wegen Regulirung der Straße über den Spitalberg bis 10 July bey Vermeidung eines Pönfalls von 20 fl CMz. Hr Benninger hierüber einzuvernehmen, binnen welcher Zeit er die, ihm aufgetragene Anfertigung des Planes u Kostenanschlages in Betreff des Spitalberges zu liefern im Stande ist, u. sodan unter Vorlage dieses Protokolls an die kk Bezkshptm. der Bericht zu erstatten. Nro. 2883. Protokoll mit Hrn. Karl Felle rer pto Überlassung einer Abtheilung im städtischen Magazin. Wird dem Hrn. Karl Fellerer eine Abtheilung im städtischen Magazin vom 1 Juny d.J. angefangen gegen einen jährl. Pachtzins von 12 fl CM auf 6 Jahre überlassen, u. ist daher mit ihm der dießfällige Contract abzuschließen. zur Unterschrift vorzulegen, u. das Kaßaamt hievon zu verständigen. Nro. 1541. Bericht des R.R. Schiefermayr ad No 1385 über die Rechnung des Schiffers Reden pr 140 fl CMz pro Schiffsmiethe. Werden dem Hr Josef Reder für die Schiffsmiethe die an

tet, u. für das Abgehende entschädiget werde. Nro. 2906. Dekret der kk. Bezkshptm: v. 1/2 dß Z. 8600 pto Vortage der Beschlus- ses wegen Regulirung der Straße über den Spitalberg bis 10 July bey Vermeidung ei- nes Pönfalls von 20 fl CMz. Hr Benninger hierüber ein- zuvernehmen, binnen welcher Zeit er die, ihm aufgetragene Anfertigung des Planes u Ko- stenanschlages in Betreff des Spitalberges zu liefern im Stande ist, u. sodan un- ter Vorlage dieses Protokolls an die kk Bezkshptm. der Bericht zu erstatten. Nro. 2883. Protokoll mit Hrn. Karl Felle rer pto Überlassung einer Abtheilung im städtischen Magazin. Wird dem Hrn. Karl Fellerer eine Abtheilung im städti- schen Magazin vom 1 Juny d.J. angefangen gegen einen jährl. Pachtzins von 12 fl CM auf 6 Jahre überlassen, u. ist da- her mit ihm der dießfälli- ge Contract abzuschließen. zur Unterschrift vorzule- gen, u. das Kaßaamt hie- von zu verständigen. Nro. 1541. Bericht des R.R. Schiefermayr ad No 1385 über die Rechnung des Schiffers Reden pr 140 fl CMz pro Schiffsmiethe. Werden dem Hr Josef Reder für die Schiffsmiethe die an

gesprochenen 140 fl CMz bey der Stadtkaßa zur Zahlung an- gewiesen. Nro. 2922. Äußerung der M. V. Fonds Rechnungsführung über die Gesuche des Ferd. Trixner pto Erfolgung seiner Cau- tion aus Anlaß des Bezkshptm. Auftrages v. 25/28 Juny 852 Z. 8254. Ist im Sinne dieser Äuße- rung an die kk. Bezkshptm. der Bericht zu erstatten. Nro. 2438 Dekret der kk. Bezkshptmschft. vom 26. Mai 852. Z. 5866 mit einer Abschrift der Äuße- rung der kk. Finanz Pro- kuratur Abtheilung, pto Berichtserstattung in Be- treff der Rechtsansprü- che des Coop. Aigner auf den Ersatz der Auslagen für die Mehrbauten im städtischen Krankenhause. Herr Referent erstattet hierüber folgenden Vortrag: Nach der Äußerung der kk. Finanz Prokuratur Abthei- lung, ferner den Andeu- tungen in den kk. Bezkshptm. Dekreten ist die Angele- genheit dieser Mehrbauten so weit vorgerückt, daß

gesprochenen 140 fl CMz bey der Stadtkaßa zur Zahlung angewiesen. Nro. 2922. Äußerung der M. V. Fonds Rechnungsführung über die Gesuche des Ferd. Trixner pto Erfolgung seiner Caution aus Anlaß des Bezkshptm. Auftrages v. 25/28 Juny 852 Z. 8254. Ist im Sinne dieser Äußerung an die kk. Bezkshptm. der Bericht zu erstatten. Nro. 2438 Dekret der kk. Bezkshptmschft. vom 26. Mai 852. Z. 5866 mit einer Abschrift der Äußerung der kk. Finanz Prokuratur Abtheilung, pto Berichtserstattung in Betreff der Rechtsansprüche des Coop. Aigner auf den Ersatz der Auslagen für die Mehrbauten im städtischen Krankenhause. Herr Referent erstattet hierüber folgenden Vortrag: Nach der Äußerung der kk. Finanz Prokuratur Abtheilung, ferner den Andeutungen in den kk. Bezkshptm. Dekreten ist die Angelegenheit dieser Mehrbauten so weit vorgerückt, daß

nun der Gemeinderath gezwungen ist, ausdrücklich zu erklären, ob er bey seinen früheren gefaßten Beschlüssen, die Kosten der Mehrbauten zurückzuweisen, auch noch jetzt verharren wolle, oder ob man, so wie das erwähnte Dekret sich ausdrückt, dem Bauführer in Berücksichtigung der obwaltenden Verhältniße, nach Billigkeit u. Recht eine angemessene Entschädigung zu leisten, bereit sey. Bleibt der Gemeinderath bey seinem Beschluße, so ist natürlich der Bauführer mit seinen Ersatzansprüchen auf den Rechtsweg verwiesen, und es ist nicht zu zweifeln, daß der Hr. Bauführer jedenfalls versuchen wird, diese seine Ansprüche auf diesem Wege geltend zu machen, denn ich glaube nicht, daß derselbe sich mit einer kurzweg zurückweisenden gemeinde räthl. Erledigung wird abspeisen lassen. Es entsteht demnach die Frage, kann u. wird der Gemeinderath auf dem Rechtsweg

nun der Gemeinderath ge- zwungen ist, ausdrücklich zu erklären, ob er bey seinen früheren gefaßten Beschlüs- sen, die Kosten der Mehrbau- ten zurückzuweisen, auch noch jetzt verharren wolle, oder ob man, so wie das er- wähnte Dekret sich ausdrückt, dem Bauführer in Berück- sichtigung der obwaltenden Verhältniße, nach Billig- keit u. Recht eine angemesse- ne Entschädigung zu leisten, bereit sey. Bleibt der Ge- meinderath bey seinem Beschluße, so ist natürlich der Bauführer mit seinen Ersatzansprüchen auf den Rechtsweg verwiesen, und es ist nicht zu zweifeln, daß der Hr. Bauführer jedenfalls versuchen wird, diese seine Ansprüche auf diesem Wege geltend zu machen, denn ich glaube nicht, daß der- selbe sich mit einer kurzweg zurückweisenden gemeinde räthl. Erledigung wird abspeisen lassen. Es entsteht demnach die Frage, kann u. wird der Gemeinde- rath auf dem Rechtsweg

durchsetzen, dem Bauführer keine weitere Vergütung seiner angeführten Mehr- bauten leisten zu müssen? Sowohl die kk. Finanz Prok. Abtheilung wie auch die politische Behörde scheint diesen Schluß in Zweifel zu ziehen, und auch ich, oh- ne einen Funken juridischen Rechts in ein zu fühlen, glaube nicht, daß der M. V. Fond ganz ohne alle Ent- schädigungsleistung dar aus kommen wird. Wird nun in Anbetracht gezo- gen, daß nach §. 1037 des a.l.G.B. Mehrbauten ent- schädigt werden müssen, wenn diese auch ohne Anzei- ge das Bedürfniß heraus- stellen, dieselben zum kla- ren u. überwiegenden Vor- theil (in diesem Falle) des Mild. Vers. Fondes geführt worden sind, sich dagegen nur der Einwurf anwenden ließe, daß der Bauführer ohne Auftrag gebaut ha- be, der Magistrat u. spä- ter der Gemeinderath sich wenigstens des Fehlers des gänzlichen Ignoriren die- ser Mehrbauten schuldig

durchsetzen, dem Bauführer keine weitere Vergütung seiner angeführten Mehrbauten leisten zu müssen? Sowohl die kk. Finanz Prok. Abtheilung wie auch die politische Behörde scheint diesen Schluß in Zweifel zu ziehen, und auch ich, ohne einen Funken juridischen Rechts in ein zu fühlen, glaube nicht, daß der M. V. Fond ganz ohne alle Entschädigungsleistung dar aus kommen wird. Wird nun in Anbetracht gezogen, daß nach §. 1037 des a.l.G.B. Mehrbauten entschädigt werden müssen, wenn diese auch ohne Anzeige das Bedürfniß herausstellen, dieselben zum klaren u. überwiegenden Vortheil (in diesem Falle) des Mild. Vers. Fondes geführt worden sind, sich dagegen nur der Einwurf anwenden ließe, daß der Bauführer ohne Auftrag gebaut habe, der Magistrat u. später der Gemeinderath sich wenigstens des Fehlers des gänzlichen Ignoriren dieser Mehrbauten schuldig

machte, so muß ich in Erwägung aller der Nachtheile u. wenigen Vortheile, die eine Prozeßführung nach sich ziehen kann u. wird, um das größere Übel zu vermeiden, meinen früheren auf den Vermittlungsweg abgesehenen Anträgen gemäß heute folgenden Antrag stellen: Es soll in dieser Angelegenheit der Bericht an die kk. Bezkshptmschft derart eingeleitet werden, daß den früheren Beschlüßen des Gemeinderathes wesentlich Nichts vergeben werde, es soll darum nur dermaßen eingelenkt werden daß, ohne der kk. Bezkshptm. u. h. kk. Statthalterey als Curatelbehörde vorgreifen zu wollen, der Gemeinderath bitte, daß unter Intervenirung der kk. Bezkshptm. eine Coõn zusammengesetzt werde, welche diejenigen Bedürfniß bauten von den übrigen Mehrbauten erhebt und ausscheidet, welche unmittelbar zur Ausführung

machte, so muß ich in Erwä- gung aller der Nachtheile u. wenigen Vortheile, die eine Prozeßführung nach sich ziehen kann u. wird, um das größere Übel zu vermeiden, meinen frü- heren auf den Vermitt- lungsweg abgesehenen Anträgen gemäß heute folgenden Antrag stellen: Es soll in dieser Angelegen- heit der Bericht an die kk. Bezkshptmschft derart einge- leitet werden, daß den frü- heren Beschlüßen des Ge- meinderathes wesentlich Nichts vergeben werde, es soll darum nur derma- ßen eingelenkt werden daß, ohne der kk. Bezkshptm. u. h. kk. Statthalterey als Curatelbehörde vorgreifen zu wollen, der Gemein- derath bitte, daß unter Intervenirung der kk. Bezkshptm. eine Coõn zu- sammengesetzt werde, wel- che diejenigen Bedürfniß bauten von den übrigen Mehrbauten erhebt und ausscheidet, welche unmit- telbar zur Ausführung

der in den Kostenanschla- ge sub CXXIX unumgäng- lich nothwendig waren oh- ne denen diese Mehrbau- ten nicht hätten ausge- führt werden können, und die zum klaren u. über- wiegenden Vortheile des Mild. Vers. Fondes als Ei- genthümer des Gebäudes geführt worden sind, fer- ner, daß jene Bauten u. Herstellungen, welche in dem den Hr. Bauführer eingehändigten Kostenüber- schlägen u. Vorausma- ßen gar nicht enthal- ten waren, und mehr oder weniger nur dem Bedürfniße des Ordens entsprechend ausgeführt wurden, u. jene, bey wel- chen kein eigentliches Bedürfniß ausgewiesen werden kann, ebenfalls erhoben u. eigends ver- zeichnet werden. Nur dann, wenn der Gemein- derath die völlige Kenntniß der Natur dieser fragli- chen Mehrbauten durch eine Commission konstatirt,

der in den Kostenanschlage sub CXXIX unumgänglich nothwendig waren ohne denen diese Mehrbauten nicht hätten ausgeführt werden können, und die zum klaren u. überwiegenden Vortheile des Mild. Vers. Fondes als Eigenthümer des Gebäudes geführt worden sind, ferner, daß jene Bauten u. Herstellungen, welche in dem den Hr. Bauführer eingehändigten Kostenüberschlägen u. Vorausmaßen gar nicht enthalten waren, und mehr oder weniger nur dem Bedürfniße des Ordens entsprechend ausgeführt wurden, u. jene, bey welchen kein eigentliches Bedürfniß ausgewiesen werden kann, ebenfalls erhoben u. eigends verzeichnet werden. Nur dann, wenn der Gemeinderath die völlige Kenntniß der Natur dieser fraglichen Mehrbauten durch eine Commission konstatirt,

erlangt um die etwaige Entschädigungssumme für unausweichbare Mehrbauten sich heraus gestellt hat, könne u. werde er von seinem früheren Beschlusse abgehen, und der kk. Bezkshptm. den Vorschlag unterbreiten, einen Entschädigungsbetrag aus dem Vermögen des Mild. Vers. Fondes leisten zu wollen. Nachdem höheren Orts dieser Vorschlag genehmigt werden wird oder nicht, wäre dann erst die Entschädigungserhebungs Coõn in eine Coõn zur Ausgleichung u. Richtigstellung der Entschädigungssumme umzuwandeln u. die Ausgleichung unter Intervenirung eines kk. Herrn Baubezirks-Ingenieurs einzuleiten. Mit diesem Antrage sind sämmtl Herren Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten, und ist in diesem Sinne an die

erlangt um die etwaige Entschädigungssumme für unausweichbare Mehrbau- ten sich heraus gestellt hat, könne u. werde er von seinem früheren Beschlus- se abgehen, und der kk. Bezkshptm. den Vorschlag unterbreiten, einen Ent- schädigungsbetrag aus dem Vermögen des Mild. Vers. Fondes leisten zu wol- len. Nachdem höheren Orts die- ser Vorschlag genehmigt werden wird oder nicht, wäre dann erst die Entschä- digungserhebungs Coõn in eine Coõn zur Aus- gleichung u. Richtigstel- lung der Entschädigungs- summe umzuwandeln u. die Ausgleichung un- ter Intervenirung eines kk. Herrn Baubezirks-Inge- nieurs einzuleiten. Mit diesem Antrage sind sämmtl Herren Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia Nach dem Antrage des Herrn Referenten, und ist in diesem Sinne an die

k.k. Bezkshptmschft. der Be- richt zu erstatten. Nro. 2993. Erinnerung des Hrn. G.R. Nut- zinger pto Bewilligung von 30 fl CMz aus der Stadt- kaßa zum Behufe des Schwim- unterrichtes für 12 arme Knaben. In Würdigung der angeführ- ten Gründe für den großen Nutzen des Schwimmens wird die Auszahlung von 30 fl CMz aus der städtischen Kaßa an den Hrn. Schwimmmeister Wiesner zu den von dem Hrn. Bürgermeister zu bestimmen- den Modalitäten bewilligt u. weiter bestimmt: Daß der Hr. Direktor der kk. Hauptschule sogleich ersucht werde. 6 wirklich arme fleißige und gesittete Knaben, Hr. Irk in Aichet 2 Knaben, Hr. Kuhn am Berg 2 do. u. Hr. Benedickt ebenfalls 2 do. mit Zeugnißen ver- sehe, womit sich selbe bey Hrn. Gemeindevorstand zu melden haben, welcher nach Befund selbe mit dem Vidi versehen an den Hrn. Schwimm- meister anweißt. Hiervon ist H. Wiesner mit der Weisung in Kenntniß zu setzen, daß er nach Ab-

k.k. Bezkshptmschft. der Bericht zu erstatten. Nro. 2993. Erinnerung des Hrn. G.R. Nutzinger pto Bewilligung von 30 fl CMz aus der Stadtkaßa zum Behufe des Schwimunterrichtes für 12 arme Knaben. In Würdigung der angeführten Gründe für den großen Nutzen des Schwimmens wird die Auszahlung von 30 fl CMz aus der städtischen Kaßa an den Hrn. Schwimmmeister Wiesner zu den von dem Hrn. Bürgermeister zu bestimmenden Modalitäten bewilligt u. weiter bestimmt: Daß der Hr. Direktor der kk. Hauptschule sogleich ersucht werde. 6 wirklich arme fleißige und gesittete Knaben, Hr. Irk in Aichet 2 Knaben, Hr. Kuhn am Berg 2 do. u. Hr. Benedickt ebenfalls 2 do. mit Zeugnißen versehe, womit sich selbe bey Hrn. Gemeindevorstand zu melden haben, welcher nach Befund selbe mit dem Vidi versehen an den Hrn. Schwimmmeister anweißt. Hiervon ist H. Wiesner mit der Weisung in Kenntniß zu setzen, daß er nach Ab-

lauf des ersten Monats über die Fortschritte dieser Knaben dem Gemeinderathe relationire, und mit Schluß der Saison selbe in ein eigenes tabellarisches Verzeichniß bringe und anher vorlege. Gaffl Millner A. Vögerl Amtmann Schriftführer

lauf des ersten Monats über die Fortschritte die- ser Knaben dem Gemein- derathe relationire, und mit Schluß der Saison sel- be in ein eigenes tabella- risches Verzeichniß brin- ge und anher vorlege. Gaffl Millner A. Vögerl Amtmann Schriftführer

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