auszulüften, und überhaupt jene Sorgfalt zu verwenden, die zur Ordnung, Reinhaltung u. Dauer der ihm anvertrauten Gegenstände nothwendig sind. Nachtrag zu dem Referate des Herrn Bürgermeisters Nro. 2165. Gesuch des Kanzellisten Amtmann um gnädige Erhöhung seines Gehaltes pr 300 fl CMz aus inangeführten Gründen. Nach umständlich erstattetem Vortrage wurde gefaßt nachstehender Beschluß per majora: In Folge des in der heutigen Rathssitzung durch Stimmenmehrheit gefaßten Beschlußes wird dem H. Bittsteller zu seinem Gehalte pr 300 fl CMz vom 1. d.Mts. an auf ein Jahr eine Remuneration von Einhundert Gulden CMz gegen Einstellung der von ihm für Verfaßung der Baurechnung bisher bezogenen 30 fl CMz bey dem Kammeramte mit dem angewiesen, daß er diese Remuneration zugleich mit seinem Gehalte in monatlichen Raten zu erheben.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2