auszulüften, und überhaupt jene Sorgfalt zu verwenden, die zur Ordnung, Reinhal- tung u. Dauer der ihm an- vertrauten Gegenstände nothwendig sind. Nachtrag zu dem Referate des Herrn Bürger- meisters Nro. 2165. Gesuch des Kanzellisten Amtmann um gnädige Erhöhung seines Gehaltes pr 300 fl CMz aus inangeführ- ten Gründen. Nach umständlich erstatte- tem Vortrage wurde ge- faßt nachstehender Beschluß per majora: In Folge des in der heutigen Rathssitzung durch Stimmenmehr- heit gefaßten Beschlußes wird dem H. Bittsteller zu seinem Gehalte pr 300 fl CMz vom 1. d.Mts. an auf ein Jahr eine Re- muneration von Einhun- dert Gulden CMz gegen Einstellung der von ihm für Verfaßung der Bau- rechnung bisher bezogenen 30 fl CMz bey dem Kammer- amte mit dem angewie- sen, daß er diese Remu- neration zugleich mit sei- nem Gehalte in monat- lichen Raten zu erheben.
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