nur allein auf Billigkeit, sondern auch auf gute Qualität Rücksicht nehme. Zu diesem Behufe wird die Mild. Vers. Rechnungsführung angewiesen, jeden Hrn. Inspizienten 100 fl CMz a conto gegen Bestättigung auszufolgen. Nach geschehener Lieferung ist zum Belege der Rechnung mit einem der Herren ein Accordprotokoll nach dem sich herausstellenden Durchschnittspreiße, Fuhrlohn u. andere Auslagen mit eingerechnet aufzunehmen. Hievon ist die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung u. die Hrn. Inspizienten zu verständigen. Nro. 2199. Schreiben der Gem. Vorstehung Gmunden um Aufklärung über das hiesige Krankenhaus, u. der darin eingeführten Krankenpflege der barnherzigen Schwestern. Ist unter Anschluß einer Abschrift des Vertrages mit den barmherz. Schwestern und der beiden Krankenhausausweise vom Jahre 850 & 851 an die Gem. Vorstehung Gmunden das entworfene Schreiben zu erlassen. Nro. 2212. Dekret derkk. Bezkshptmschft Steyr Nro. 12 May 852 Z. 6488 wornach in Folge Statthalterey Er-
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