nur allein auf Billigkeit, son- dern auch auf gute Qualität Rücksicht nehme. Zu diesem Behufe wird die Mild. Vers. Rechnungsführung angewiesen, jeden Hrn. Inspizienten 100 fl CMz a conto gegen Bestättigung auszufolgen. Nach geschehe- ner Lieferung ist zum Belege der Rechnung mit einem der Herren ein Accordprotokoll nach dem sich herausstellen- den Durchschnittspreiße, Fuhr- lohn u. andere Auslagen mit eingerechnet aufzu- nehmen. Hievon ist die Mild. Vers. Fonds Rechgsführung u. die Hrn. Inspi- zienten zu verständigen. Nro. 2199. Schreiben der Gem. Vorstehung Gmunden um Aufklärung über das hiesige Kranken- haus, u. der darin eingeführ- ten Krankenpflege der barn- herzigen Schwestern. Ist unter Anschluß einer Ab- schrift des Vertrages mit den barmherz. Schwestern und der beiden Krankenhausaus- weise vom Jahre 850 & 851 an die Gem. Vorstehung Gmunden das entworfene Schreiben zu erlassen. Nro. 2212. Dekret derkk. Bezkshptmschft Steyr Nro. 12 May 852 Z. 6488 wor- nach in Folge Statthalterey Er-
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