wird hiemit genehmigt und derselbe mit dem Bei- satze nathschlägig verstän- digt, daß das Aufspritzen strenge nach Vorschrift des Accord Protokolls und ausgiebig geschehen müsse. Nro. 2146. Indors: der kk. Bezkshptm. Steyr, daß die Entscheidung in Betreff der Straßener- weiterung im Kögelpriel so wie der Wiederherstel- lung der durch Schreiber- huber eigenmächtig ver- schütteten Feuerlacken dem Gemeinderathe in 1. Instanz zustehe. Ist an Urbann Schreiber- huber das Dekret zu er- lassen, daß er binnen 14 Tagen wegen Abtrettung des zur Erweiterung der Straße erforderlichen Grundes sich äußern, u. binnen eben dieser Zeit die eigenmächtig ver- schütteten Feuerlacken wieder herzustellen habe. Hievon ist das Polizeyamt wegen Nachsichtspflege u. Relationserstattung rath- schlägig zu verständigen. Nro. 2167. Erinnerung pto Erfolglas- sung der von Hrn. Bichler als Übernehmer der Zimmermanns-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2