wird hiemit genehmigt und derselbe mit dem Beisatze nathschlägig verständigt, daß das Aufspritzen strenge nach Vorschrift des Accord Protokolls und ausgiebig geschehen müsse. Nro. 2146. Indors: der kk. Bezkshptm. Steyr, daß die Entscheidung in Betreff der Straßenerweiterung im Kögelpriel so wie der Wiederherstellung der durch Schreiberhuber eigenmächtig verschütteten Feuerlacken dem Gemeinderathe in 1. Instanz zustehe. Ist an Urbann Schreiberhuber das Dekret zu erlassen, daß er binnen 14 Tagen wegen Abtrettung des zur Erweiterung der Straße erforderlichen Grundes sich äußern, u. binnen eben dieser Zeit die eigenmächtig verschütteten Feuerlacken wieder herzustellen habe. Hievon ist das Polizeyamt wegen Nachsichtspflege u. Relationserstattung rathschlägig zu verständigen. Nro. 2167. Erinnerung pto Erfolglassung der von Hrn. Bichler als Übernehmer der Zimmermanns-
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