laut §. 8. der a. h. genehmigten Gem. Ordg. III. Section. Nro. 1983. Gesuch des Jocher'schen Conc. Maßaverwalters Johann Müllner, womit er den Kaufvertrag bezüglich der an die bürg. Kohlkommuntät zu verkaufenden auf dem städtischen Kohlanger nebst dem Kohlerhäusel bey der Steyr befindl. Gebäude zur Prüfung und Genehmigung vorlegt. Nachdem dem Verkaufe des auf dem Kohlanger befindlichen Ladenstadels, Kohlhütte, u. Zeugkanals an die Kohlkomunität kein Hinderniß im Wege steht, so wird Hr. Johann Millner als Conc. Massa Verwalter verständigt den Kaufsvertrag in der dem Gemeinde Rath in Abschrift vorgelegten Form auszufertigen; übrigens ist bey dem Umstande als sich die Stadtgemeinde das GrundeigenthumsRecht vorbehaltet, u. die Massa Verwaltung nur das Nutzungsrecht veräußern kann, so ist dieser Kaufs-
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