laut §. 8. der a. h. genehmig- ten Gem. Ordg. III. Section. Nro. 1983. Gesuch des Jocher'schen Conc. Maßaverwalters Johann Müllner, womit er den Kaufvertrag bezüglich der an die bürg. Kohlkommun- tät zu verkaufenden auf dem städtischen Kohlanger nebst dem Kohlerhäusel bey der Steyr befindl. Ge- bäude zur Prüfung und Genehmigung vorlegt. Nachdem dem Verkaufe des auf dem Kohlanger befind- lichen Ladenstadels, Kohlhütte, u. Zeugkanals an die Kohlko- munität kein Hinderniß im Wege steht, so wird Hr. Johann Millner als Conc. Mas- sa Verwalter verständigt den Kaufsvertrag in der dem Gemeinde Rath in Ab- schrift vorgelegten Form auszufertigen; übrigens ist bey dem Umstande als sich die Stadtgemeinde das Grundeigenthums- Recht vorbehaltet, u. die Massa Verwaltung nur das Nutzungsrecht veräu- ßern kann, so ist dieser Kaufs-
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