Ratsprotokoll vom 11. Mai 1852

der Marktfreyheit dem Hrn. Bürgermeister zusteht, so muß diese Beschwerde als unbegründet abge- lehnt werden. Nro. 1639. Gesuch des Mathias Edenber- ger kk. Saluitererzeuger um einen Termin zum Umbau seines Hauses. Da nach neuerlichen Erhebun- gen constatirt ist, daß Hr Bitt- steller ungeachtet mehrma- liger Betreibung die im Dekrete vom 23. April 850 Z. 1104 als dringlich aufgetra- genen polizeiwidrigen Ge- brechen ihrem ganzen Um- fange nach noch immer nicht beseitiget hat, so wird der- selbe in Erledigung dieses Einschreitens wiederhohlt hierauf mit dem Beisatz erinnert, daß nach Ablauf von 14 Tagen von der Zu- stellung an ein Strafbetrag von 50 fl zum Armenfon- de verwirkt und ohne Rück- sicht eingebracht werden würde. Hievon ist auch das Polizeyamt mittlest Rathschlag zum Behufe der Nachsichts- pllege u. Relation nach ver- strichener Frist zu verstän- digen.

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