der Marktfreyheit dem Hrn. Bürgermeister zusteht, so muß diese Beschwerde als unbegründet abgelehnt werden. Nro. 1639. Gesuch des Mathias Edenberger kk. Saluitererzeuger um einen Termin zum Umbau seines Hauses. Da nach neuerlichen Erhebungen constatirt ist, daß Hr Bittsteller ungeachtet mehrmaliger Betreibung die im Dekrete vom 23. April 850 Z. 1104 als dringlich aufgetragenen polizeiwidrigen Gebrechen ihrem ganzen Umfange nach noch immer nicht beseitiget hat, so wird derselbe in Erledigung dieses Einschreitens wiederhohlt hierauf mit dem Beisatz erinnert, daß nach Ablauf von 14 Tagen von der Zustellung an ein Strafbetrag von 50 fl zum Armenfonde verwirkt und ohne Rücksicht eingebracht werden würde. Hievon ist auch das Polizeyamt mittlest Rathschlag zum Behufe der Nachsichtspllege u. Relation nach verstrichener Frist zu verständigen.
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