tale gegen Beobachtung der Hausordnung bewilligt. Nro. 1462. Dasselbe mit Jakob Wimmer Nro. 118 in der Stadt um den Unterstand. Wird dem Bittsteller und seinem Weibe der Unterstand im Bruderhause gegen genaue Beobachtung der Hausordnung bewilligt. Nro. 1891. Note der kk. Bezkshptm. vom 7/4 852 Z. 4242, mit welcher der Erlaß der k.k. Statthalterey bezüglich des Rückersatzes der rückständigen Verpflegskosten für Bezirksarme an den Mild. Vers. Fond bekannt gegeben wird. Wird zur Wissenschaft genommen, u. die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung brauftragt die von der h. kk. Statthalterey für liquid erkannte Summe pr 6982 fl 32 xr CMz als Forderung des M. V. Fondes an die Armeninstitutskassa Stadt Steyr u. deren Tilgung durch die Stadtgemeinde Steyr in jährlichen Raten pr 500 fl vom Jahre 852 angefangen mit der jährl. Ver-
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