Nro. 1626 Protokoll mit Anna Haider Maurers Eheweib u. Inwohnerin Nro. 225 in Reichenschwall um fernere Anweisung des ihr eingezogenen Armengeldes. Wird der Anna Hayder statt den ihr am 6. März d.J. eingezogenen Armengelde pr. 2 xr von diesem Tage an die ganze Armenportion von 4 xr E.Sch. täglich, da sie sich wegen ihrer ganz verkrüppelten rechten Hand gar nichts mehr verdienen kann, bey dem Armenfonde angewiesen, u. hievon selbe, die Arm. Inst. Rechgs.- führ. u. der H. Armenvater rathschlägig verstandigt. Rücksichtlich ihres Mannes muß sie jedoch vor der Hand zurückgewiesen werden, da über seine angebliche Kränklichkeit keine Belege beigebracht wurden. Nro. 1685 Sign. der k.k. Bezkshptm. vom 16.2. d.Z. 4727 über die Verweisung der Beschwerde des Joh. Mitter gegen die dem Johann Pöpperl erfolgten Säbelklingen auf die Erläße des Hrn. Statthalters v. 19. März u. 6. April d.J. Ist hievon Hr. Johann Mitter mit Intim. Dekr. zu verständigen.
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