Nro. 1626 Protokoll mit Anna Haider Maurers Eheweib u. Inwohne- rin Nro. 225 in Reichenschwall um fernere Anweisung des ihr eingezogenen Ar- mengeldes. Wird der Anna Hayder statt den ihr am 6. März d.J. einge- zogenen Armengelde pr. 2 xr von diesem Tage an die ganze Armenportion von 4 xr E.Sch. täglich, da sie sich wegen ihrer ganz verkrüp- pelten rechten Hand gar nichts mehr verdienen kann, bey dem Armenfon- de angewiesen, u. hievon selbe, die Arm. Inst. Rechgs.- führ. u. der H. Armenva- ter rathschlägig verständigt. Rücksichtlich ihres Mannes muß sie jedoch vor der Hand zurückgewiesen wer- den, da über seine angeb- liche Kränklichkeit keine Belege beigebracht wur- den. Nro. 1685 Sign. der k.k. Bezkshptm. vom 16.2. d.Z. 4727 über die Verwei- sung der Beschwerde des Joh. Mitter gegen die dem Johann Pöpperl erfolgten Säbel- klingen auf die Erläße des Hrn. Statthalters v. 19. März u. 6. April d.J. Ist hievon Hr. Johann Mitter mit Intim. Dekr. zu ver- ständigen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2