pfangsschein durch das Voll- zugsbureau zurückzustel- len, dagegen bleibt der h. Pöpperl für die dem- selben auferlegte Geldbus- se pr. 10 fl C.M. haftend. Hievon ist derselbe rath- schlägig zu verständigen. Nro. 1416, 1417, 1418 3 Stück Relationen des Stadtwachtmeisters Fraun- eder über die Nachsichts- pflege bey Heinrich Ramo- ser, Josef Grünwald, und Alois Kaltenriener pto Gewerbsstörung der Tisch- ler. Nachdem dieß der 1. Über- trettungsfall ist, so hat daher eine Warnung an die betreffenden mit der Verpflichtung zu ergehen, daß sich dieselben von den ihnen nicht zuständi- gen Artikeln durch Ver- äußerung derselben an befugte Gewerbsleute binnen 14 Tagen zu entledi- gen, u. hierorts auszuwei- sen haben. Hievon ist Josef Grünwald Alois Kopbau[?] u. Heinrich Ramoser, so wie die Tischler Innung zu Handen des H. Math. Schrader rathschlä- gig zu verständigen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2