pfangsschein durch das Vollzugsbureau zurückzustellen, dagegen bleibt der h. Pöpperl für die demselben auferlegte Geldbusse pr. 10 fl C.M. haftend. Hievon ist derselbe rathschlägig zu verständigen. Nro. 1416, 1417, 1418 3 Stück Relationen des Stadtwachtmeisters Frauneder über die Nachsichtspflege bey Heinrich Ramoser, Josef Grünwald, und Alois Kaltenriener pto Gewerbsstörung der Tischler. Nachdem dieß der 1. Übertrettungsfall ist, so hat daher eine Warnung an die betreffenden mit der Verpflichtung zu ergehen, daß sich dieselben von den ihnen nicht zuständigen Artikeln durch Veräußerung derselben an befugte Gewerbsleute binnen 14 Tagen zu entledigen, u. hierorts auszuweisen haben. Hievon ist Josef Grünwald Alois Kopbau[?] u. Heinrich Ramoser, so wie die Tischler Innung zu Handen des H. Math. Schrader rathschlägig zu verständigen.
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