des Johann Breitenlahner. Ist das Gesuch des H. Johann Breitenlahner auf Grund der gepflogenen Erhebung durch das Messererhandwerk mit dem Antrage auf Erwerbsteuerminderung u. zur Herabsetzung auf 5 fl C.M. der k.k. Bezkshptm. berichtlich vorzulegen. Nro. 1339 Indorsat der k.k. Bezkshptm. Steyr v. 17. März 1852 Z. 2742 unter Rückschluß des Gesuches des Josef Riedl um ein Kaffee und Billard Befugniß. Ist sonach das Gesuch des Josef Riedl ad Nro. 292 folgender maßen zu erledigen: Da nach den gepflogenen Erhebungen durchaus kein Bedürfniß für die Errichtung eines neuen Kaffe u. Billard Befugnißes vorhanden ist, so kann diesem Gesuche nicht statt gegeben werden. Im Beschwerungsfalle steht in gesetzlicher Frist gegen diese Entscheidung der Rekurs offen. Hievon ist Herr Josef Riedl unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen, u. die hiesigen Kaffeesieder zu Handen des Hrn. Johann Amort mittelst Rathschlag zu verständigen.
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