Nro. 1190. R. Rev. Schiefermayr bittet um nähere Weisung in Betreff der anzulegenden Repartition. Wird dem Rechnungs Revidenten aufgetragen, die Repartition zusammen zu stellen, u. bey selber zu dem Steuergulden die Einkommensteuer vom Jahre 1850 in ihrer gegenwärtigen Vorschreibung zuzuschlagen; übrigens die von den H. Beamten eingegebenen Einkommensteuer Faßion erst am Schluße zu machen. Nro. 1134 Note der k.k. Hptgew. Oberfaktorie Steyr pto Übernahme der Zahlung der von den gewrkschftl. Beamten zu entrichtenden Einkommensteuer für das Jahr 1852, dann Vergütung des für das Jahr 1851 dießfalls bezahlten Betrages. An die k.k. hptgew. Oberfaktorie die Renote zu erlassen, daß, das mit Zuschrift v. 9. März gestellte Begehren, nachdem selbes ohne aller Begründung ist, in allen seinen Theilen auf das Bestimmteste zurückgewiesen werden müsse. Nro. 1318 Note der k.k. Bezkshptm. Steyr pto Erstattung der Äuße-
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