Nro. 1190. R. Rev. Schiefermayr bittet um nähere Weisung in Be- treff der anzulegenden Repartition. Wird dem Rechnungs Revi- denten aufgetragen, die Repartition zusammen zu stel- len, u. bey selber zu dem Steu- ergulden die Einkommensteu- er vom Jahre 1850 in ihrer gegenwärtigen Vorschrei- bung zuzuschlagen; übrigens die von den H. Beamten ein- gegebenen Einkommensteuer Faßion erst am Schluße zu machen. Nro. 1134 Note der k.k. Hptgew. Oberfak- torie Steyr pto Übernahme der Zahlung der von den ge- wrkschftl. Beamten zu ent- richtenden Einkommensteuer für das Jahr 1852, dann Ver- gütung des für das Jahr 1851 dießfalls bezahlten Betra- ges. An die k.k. hptgew. Oberfaktorie die Renote zu erlassen, daß, das mit Zuschrift v. 9. März gestellte Begehren, nachdem selbes ohne aller Begründung ist, in allen seinen Theilen auf das Bestimmteste zurückge- wiesen werden müsse. Nro. 1318 Note der k.k. Bezkshptm. Steyr pto Erstattung der Äuße-
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