Ratsprotokoll vom 30. März 1852

Nro. 1271. Gesuch des Johan Pollhammer Hausbesitzer Nro. 431 in Aichet um Vorschlagung zur Erwerbsteuer wegen Betrieb des Viktualienhandels. Die von dem Hrn. Bittsteller angezeigte Ausübung der freyen Beschäftigung des Viktualienhandels unterliegt keinem Anstande, u. es wird daher diese Anzeige der k.k. Bezkshptm. mit dem entsprechenden Erwerbsteuer Vorschlage unter einem überreicht. Übrigens wird dem Hrn. Bittsteller ausdrücklich erinnert, daß er hiedurch die hiesige Zuständigkeit nicht erwerbe, sondern so lange als Fremder betrachtet u. behandelt wird, bis er unter Nachweisung der im § 7 des für die hiesige Stadt a.h. genehmigten Gem. Gesetzes v. 11. Nov. 1850 vorgeschriebenen Eigenschaften die Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband erwirkt hat. Hievon ist der Hr. Bittsteller unter Rückschluß seiner Gesuchsbeilagen u. das Polizeyamt rathschlägig zu verständigen.

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