Nro. 1271. Gesuch des Johan Pollhammer Hausbesitzer Nro. 431 in Aichet um Vorschlagung zur Er- werbsteuer wegen Betrieb des Viktualienhandels. Die von dem Hrn. Bittsteller angezeigte Ausübung der freyen Beschäftigung des Vik- tualienhandels unterliegt keinem Anstande, u. es wird daher diese Anzeige der k.k. Bezkshptm. mit dem entspre- chenden Erwerbsteuer Vor- schlage unter einem über- reicht. Übrigens wird dem Hrn. Bitt- steller ausdrücklich erinnert, daß er hiedurch die hiesige Zuständigkeit nicht erwerbe, sondern so lange als Frem- der betrachtet u. behandelt wird, bis er unter Nachwei- sung der im § 7 des für die hiesige Stadt a.h. genehmigten Gem. Gesetzes v. 11. Nov. 1850 vor- geschriebenen Eigenschaften die Aufnahme in den hiesi- gen Gemeindeverband er- wirkt hat. Hievon ist der Hr. Bittsteller unter Rückschluß seiner Ge- suchsbeilagen u. das Polizey- amt rathschlägig zu ver- ständigen.
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