Baukonsenses unter An- schluß des Gesuches u. der Pläne mit dem Ersuchen vorzulegen, daß der Beginn des Baues vor der Aus- stellung der zugesicher- ten grundbüchlichen Ur- kunde abhängig gemacht werden wolle. Nro. 1220. Gesuch des Anton Urban um einen Erwerbsteuer- schein auf Regen u. Sonnen- schirm. Die Ausübung der freyen Beschäftigung von Verfer- tigung der Regen u. Son- nenschirme unterliegt keinem gesetzl. Anstande jedoch wird dem Herrn Bitt- steller unter Rückschluß seiner Beilagen rath- schlägig erinnert, daß er hiedurch auf keinen Fall die hiesige Zuständigkeit erlange, u. daß er vor Ausübung dieser Beschäf- tigung den Standort, an welchem er selbe be- treiben will, das Betriebs- kapital, u. die Zahl der Hilfsarbeiter anzuzei- gen habe, um ihn dann zur Erwerbsteuer in Vor- schlag bringen zu können. Das Polizeyamt ist hievon ebenfalls rathschlägig
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