Baukonsenses unter Anschluß des Gesuches u. der Pläne mit dem Ersuchen vorzulegen, daß der Beginn des Baues vor der Ausstellung der zugesicherten grundbüchlichen Urkunde abhängig gemacht werden wolle. Nro. 1220. Gesuch des Anton Urban um einen Erwerbsteuerschein auf Regen u. Sonnenschirm. Die Ausübung der freyen Beschäftigung von Verfertigung der Regen u. Sonnenschirme unterliegt keinem gesetzl. Anstande jedoch wird dem Herrn Bittsteller unter Rückschluß seiner Beilagen rathschlägig erinnert, daß er hiedurch auf keinen Fall die hiesige Zuständigkeit erlange, u. daß er vor Ausübung dieser Beschäftigung den Standort, an welchem er selbe betreiben will, das Betriebskapital, u. die Zahl der Hilfsarbeiter anzuzeigen habe, um ihn dann zur Erwerbsteuer in Vorschlag bringen zu können. Das Polizeyamt ist hievon ebenfalls rathschlägig
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