sprochene Geldstrafe unnachsichtlich genahndet werden würde. Hievon sind die hiesigen Gelbgießer zu Handen des Hrn. Johann Laimbichter rathschlägig zu verständigen. Nro. 1666. Indorsat der kk. Bezkshptm. v. 28 Febr. 852 Z. 1452. betreffend die Statthalterey Entscheidung über den Rekurs des chyrurgischen Gemiums gegen den Dienstvertrag zwischen Anton Schweikofer und Karl Becker. Zur Wissenschaft, u. sind hievon das chyrurgische Gremium zu Handen des Hrn. Wundarzten Haupt, der Wundarzt Schweikofer, der wundärztl. Gehilfe Karl Becker mittelst Dekret zu verständigen. Zugleich ist dieser Erlaß dem Polizeyamte zur Überwachung des Vollzugs vorzuhalten. Nro. 1174. Resignation des Herrn Gem. Rathes u Canonicus Josef Plersch. Diese Resignation wird zur Kenntniß genommen. Übrigen, wird über Veranlassung des Hrn. Bürgermeisters sich eine Deputation des Gemeinderathes zu dem Hochw. H. Kanonikus und Stadtpfarrer begeben und denselben ob dieses Rücktrittes das aufrichtige Bedauern, u. für seine
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