lungstabelle an den Inter- essenten hinauszugeben. Nro. 1187. Gesuch des Leop. Lasser Schnei- dergeselle um Gestattung der freyen Beschäftigung der Nähterey gegen Entrich- tung der Erwerbsteuer. Nachdem Bittsteller als Ge- selle dem Innungsverbande der Schneiderzunft angehört u. in dieser Eigenschaft nach Zuläßigkeit seiner Ar- beitsfähigkeit den entspre- chenden Verdienst findet, die Ausübung der Nähterung bloß dem weiblichen Ge- schlechte zukömmt, so kann bey den dermaligen Gewerbs- gesetzen in dieses Gesuch nicht gewilliget werden. Hievon ist auch das Schnei- derhandwerk zu Händen seines Vorstehers auf Rubrik zu verständigen. Nro. 1143. Relation des Kanzl. Hofer über die gepflogene Nach- sicht im Hause des Zimmermst. Huber pto Gewerbstörung. Wird dem Zimmermeister Josef Huber auf Grund des consta- tirten Eingriffes in anderer Ge- werbsbefugniße mittelst Dekret diese erste Betrettung allem Ernste mit dem Beisatze verhoben, daß im Wiederhoh- lungsfalle ein solcher Vorgang mit der für ein Gewerbs- störung und Gesetze ausge-
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