Ratsprotokoll vom 2. März 1852

dieses Berges am 22. Aug. 1850 der Coon erklärt hat, den Ausfluß des zuströmmenden Wassers auf seine Kosten besorgen zu wollen, u. da überdieß das Wasser von jeher diesen Abfluß hatte, u. nach der örtl. Lage haben muß, so ist nur Sache des H. Jexmayr, diesen Ausfluß so herzustellen, daß weder die städtische Hauptmauer, noch jene an der fürstl. Wasserleitung Schaden leide. Es ist dieses sicherlich dadurch zu erreichen, wenn selber das Wasser durch eine Rinne, welche die nöthige Weite hat, u. nicht so enge wie die gegenwärtige ist, in seinen Garten in ein Wasserbehältniß, und von dort mittelst eines Kanals weiter in den Steyrfluß führe, wozu sich selber durch die Erklärung gegen die Augenscheins Coon verpflichtet hat, u. wie es herkömmlich geschehen ist. Hierin ist selber mit dem Beisatze rathschlägig zu verständigen, daß er bey einer Vernachläßigung der Ableitung für entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werde. Nro. 1008 Erinnerung der IV. Section rücksichtlich des Ankaufes des im Quenghofes befindl.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2