Ratsprotokoll vom 2. März 1852

dieses Berges am 22. Aug. 1850 der Coon erklärt hat, den Ausfluß des zuströmmenden Wassers auf seine Kosten besorgen zu wollen, u. da überdieß das Wasser von jeher diesen Abfluß hatte, u. nach der örtl. Lage haben muß, so ist nur Sache des H. Jexmayr, diesen Ausfluß so herzu- stellen, daß weder die städti- sche Hauptmauer, noch jene an der fürstl. Wasserlei- tung Schaden leide. Es ist dieses sicherlich dadurch zu erreichen, wenn selber das Wasser durch eine Rinne, welche die nöthige Weite hat, u. nicht so enge wie die gegenwär- tige ist, in seinen Garten in ein Wasserbehältniß, und von dort mittelst eines Ka- nals weiter in den Steyr- fluß führe, wozu sich selber durch die Erklärung gegen die Augenscheins Coon ver- pflichtet hat, u. wie es her- kömmlich geschehen ist. Hierin ist selber mit dem Beisatze rathschlägig zu ver- ständigen, daß er bey einer Vernachläßigung der Ablei- tung für entstehenden Scha- den verantwortlich gemacht werde. Nro. 1008 Erinnerung der IV. Section rücksichtlich des Ankaufes des im Quenghofes befindl.

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