leistung zum Wasserkunstfluderbau. Dem Bauamte mit dem Auftrage zuzustellen, diese Schlacht, so weit es erforderlich, und die Gemeinde betrifft, so wie die Ausbesserung des Mauerwerkes ungesäumt vorzunehmen. Nach erfolgter Herstellung hat selbes ein Gutachten abzugeben, welchen jährl. Pacht Hr. Heindl für Benützung des städtischen Grundes zu zahlen hat. Nro. 440. Bericht des R.R. Schiefermayr über die mit dem Bauamtsschaffner Weiß vorgenommen Besichtigung des von Hrn. Frisch gelieferten Strassenschotters. Mit Zuhilfenahme des Ausweises über den durch Frisch nachgeführten Schotter dem H. R.Rev. um Berichte. Nro. 844. Note des k.k. Baubezirks Steyr mit dem Elaborate rücksichtlich der Umlegung der Wolfingerstraße. Zur Schlußverhandlung dieses Straßenbaues findet am 6. d.Mts. Nachmittags 4 Uhr Berathung statt, und sind hiezu die H. Gem. Räthe der IV. Sect. u. H. Ignatz Zachhuber, Besitzer des Stadlmayrgutes einzuladen.
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