leistung zum Wasserkunst- fluderbau. Dem Bauamte mit dem Auf- trage zuzustellen, diese Schlacht, so weit es erforderlich, und die Gemeinde betrifft, so wie die Ausbesserung des Mauerwerkes ungesäumt vorzunehmen. Nach erfolgter Herstellung hat selbes ein Gutachten abzugeben, welchen jährl. Pacht Hr. Heindl für Benüt- zung des städtischen Grundes zu zahlen hat. Nro. 440. Bericht des R.R. Schiefer- mayr über die mit dem Bauamtsschaffner Weiß vorgenommen Besichtigung des von Hrn. Frisch geliefer- ten Strassenschotters. Mit Zuhilfenahme des Aus- weises über den durch Frisch nachgeführten Schotter dem H. R.Rev. um Berichte. Nro. 844. Note des k.k. Baubezirks Steyr mit dem Elaborate rück- sichtlich der Umlegung der Wolfingerstraße. Zur Schlußverhandlung die- ses Straßenbaues findet am 6. d.Mts. Nachmittags 4 Uhr Berathung statt, und sind hiezu die H. Gem. Räthe der IV. Sect. u. H. Ignatz Zachhuber, Besitzer des Stadl- mayrgutes einzuladen.
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