Ratsprotokoll vom 24. Februar 1852

dem Herrn Johan Pepperl nach Abzug der obigen Geldbuße gegen Empfangsbestättigung zu behändigen. Hievon wird Hr. Johan Mit- ter u. H. Johan Pepperl, und zwar letzterer mit dem Bei- satze rathschlägig verständi- get, daß er sich vor erwirk- ter Löschung seines Messerer- gewerbes von der Erzeugg. der Waffen um so gewisser zu enthalten habe, als im wiederhohlten Betrettungs- falle die Geldbuße ver- doppelt werden müßte. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einver- standen, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Gaffl Vogl Millner Amtmann Schriftführer

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