dem Herrn Johan Pepperl nach Abzug der obigen Geldbuße gegen Empfangsbestättigung zu behändigen. Hievon wird Hr. Johan Mitter u. H. Johan Pepperl, und zwar letzterer mit dem Beisatze rathschlägig verständiget, daß er sich vor erwirkter Löschung seines Messerergewerbes von der Erzeugg. der Waffen um so gewisser zu enthalten habe, als im wiederhohlten Betrettungsfalle die Geldbuße verdoppelt werden müßte. Mit diesem Antrage sind sämmtl. Herrn Votanten einverstanden, daher Beschluss per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Bürgermeisters Gaffl Vogl Millner Amtmann Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2